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Chefarzt Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

e-mail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de

 

Gutachter für Landgerichte und Oberlandesgerichte deutschlandweit.

 

Gutachter Behandlungsfehler, Gutachten Behandlungsfehler.

 

Gutachter Kunstfehler, Gutachten Kunstfehler.

Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich (und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst) auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (§ 280 Abs. 1 BGB, § 630a Abs. 2 BGB).

Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt bzw. Psychotherapeut eindeutig gegen bewährte ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt oder Psychotherapeuten schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Gesicherte medizinische Erkenntnisse sind dabei nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben. Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.

Behandlungsfehler können aus einem Tun oder aus einem Unterlassen resultieren. 

Behandlungsfehler werden umgangssprachlich häufig als Kunstfehler bezeichnet, weil die ärztliche Behandlung nicht nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst (lateinisch lege artisenglisch state of the art) erfolgt ist.

 

Die ursprüngliche Erläuterung des seit dem Ende des 18. Jahrhunderts auftauchenden.

Die Neurologie beschäftigt sich mit dem Aufbau, der Funktion und den Erkrankungen des Nervensystems.

 

Das Nervensystem besteht einerseits aus dem zentralen Nervensystem wozu das Gehirn und das Rückenmark gerechnet werden und andererseits aus dem peripheren Nervensystem, das die peripheren Nerven, Nervenwurzeln und Nervengeflechte umfasst.

 

Als Teil davon noch das  vegetative Nervensystem genannt werden, das die innere Organe und unbewussten Körperfunktionen reguliert.

 

Auch die Muskeln fallen zu einem Teil in das Fachgebiet der Neurologie, weil Muskeln und Nerven eine untrennbare Einheit bilden.

 

Ein Neurologe ist daher ein Facharzt der auf die Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des Gehirns, der Sinnesorgane, des Rückenmarks, der peripheren Nerven einschließlich der Nervenwurzeln und der Muskeln spezialisiert ist.

 

Der Neurologe beschäftigt sich zudem mit den Krankheiten der blutversorgenden Gefäße des Nervenssystems und Erkrankungen des Immunsystems und des Hormonsystems, soweit es das Nervensystem betrifft sowie mit den Erkrankungen der Hirnhäute.

 

Die Ursachen neurologischer Erkrankungen sind äußerst vielseitig. Die vaskuläre Neurologie beschäftigt sich mit Durchblutungsstörungen des Gehirns, die zum Beispiel zu einem Schlaganfall führen können. Neuroimmunologische, also  entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems sind zum Beispiel die Multiple Sklerose oder eine Veilzahl anderer Autoimmunerkrankungen.

 

Bakterielle oder virale Infektionen verursachen Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute. Degenerative Erkrankungen sind mögliche Ursachen von Krankheiten wie Parkinson oder Demenzerkrankungen.

 

Die Neurotraumatologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und den Folgen von Schädel-Hirn-Traumen oder Verletzungen des Rückenmarks und der peripheren Nerven. Funktionsstörungen der hirnelektrischen Aktivität des Gehirns können sich  in einer Epilepsie bemerkbar machen.

 

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl neurologischer Schmerzerkrankungen, wie Kopf- und Gesichtsschmerzen, Neuralgien oder Nervenkompressionen zum Beispiel als Folge von Bandscheibenvorfällen.

 

Zu der Neuroonkologie gehören Tumorerkrankungen des Nervensystems.

 

Die Neuropsychologie oder kognitive Neurologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie u.a. von Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen sowie der Wahrnehmung und der Handlungsplanung.

 

In den  Grenzbereichen zum HNO - ärztlichen Fachgebiet werden in der Neurootologie z.B. Schwindelkrankheiten mit neurologischen Ursachen behandelt, im Grenzbereich zur Augenheilkunde, der Neuroophtalmologie neurologische Krankheiten der Sehnerven, des sehverabeitenden Teils des Gehirns und der Augenmuskeln.

 

Die Neuroorthopädie  beschäftigt sich mit Schädigungen des Rückenmarks und der Nervenwurzeln als Folge von Erkrankungen der Wirbelsäule.

 

Ein enges Verhältnis besteht zu anderen Fachgebieten wie der Psychiatrie, weil viele Erkrankungen des Gehirns auch psychische Symptome im engeren Sinne hervorrufen, bzw. viele psychiatrische Krankheiten neurobiologische Ursachen haben.

 

Eine enge Zusammenarbeit pflegen Neurologen zu Radiologen und Neuroradiologen, die sich mit der „Bildgebung“ neurologischer Krankheiten befassen, sowie zu Neuropathologen, die sich u.a. mit der Diagnostik von Gewebeproben beschäftigen.

 

Eine große Überschneidung und enge Zusammenarbeit ergibt sich mit vielen Internisten wie Rheumatologen, Endokrinologen, Gastroenterologen und insbesondere auch Kardiologen sowie mit Urologen.

 

Symptome neurologischer Krankheiten: Schwächegefühle und Lähmungen von Extremitäten und Gliedmaßen oder größerer Körperpartien, Taubheitsgefühle und Missempfindungen, Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen, Gangsstörungen, Schwindel, Sehstörungen, Störungen der Sehschärfe, Doppelbilder, Bewusstlosigkeit oder Veränderungen des Bewusstseins, Epileptische Anfälle, Veränderungen des Muskeltonus mit Muskelschwäche oder Steifigkeit von Muskeln oder Muskelzucken, Bewegungsstörungen mit Einschränkungen der Beweglichkeit oder Überbeweglichkeit, Zittern einzelner Gliedmaßen, des ganzen Körpers oder des Kopfes, Kopf- und Gesichtsschmerzen, Schmerzen im Bereich einzelner Gliedmaßen oder des Rumpfes, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen. Bester Gutachter Sozialgericht, bester Gutachter Behandlungsfehler, bester Gutachter Kunstfehler. Andere neuropsychologische Symptome wie Veränderungen der Wahrnehmung, der räumlichen Orientierung, der Handlungsplanung und Verhaltenskontrolle, Veränderungen der Sprache, des Sprechens, des Sprachverständnis, Veränderungen des Aussprache, der Deutlichkeit des Sprechens oder Prosodie Veränderungen des Schluckaktes, Bestimmte Formen von Blasenstörungen und weitere. 

Der gutachtende Arzt ist im übrigen weder Interessenvertreter des Klägers, noch des Beklagten. Er ist fachkundiger Berater des Gerichtes. Seine Aufgabe besteht darin, medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihm zugänglich gemachten Informationen auf der Basis aktueller medizinisch - wissenschaftlicher Erkenntnisse und seines umfangreichen und umfassenden ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem hierfür allein zuständigen Auftraggeber eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen. Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige stets an Beweisfragen und Weisungen gebunden. Für eine sachgerechte Begutachtung ist die unparteiische Erfassung aller relevanten Sachverhaltsaspekte unverzichtbar. Der ärztliche Sachverständige hat bei der Untersuchung eines Probanden anders als in der fürsorglichen Nähe eines behandelnden Arztes, diesem gegenüber die Distanz einer Gerichtsperson einzunehmen.

Post - Adresse:
 

PD Dr. Hans Jörg Stürenburg

Hauptstrasse 59

31542 Bad Nenndorf

Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

Facharzt für Neurologie

Neurologische Intensivmedizin

Sozialmedizin

Rehabilitationswesen

Physikalische Therapie

Chefarzt Neurologie

Klinik Niedersachsen

Lehrbeauftragter: Medizinische Hochschule Hannover, MHH

Privatdozent: Universitätsklinik Hamburg - Eppendorf

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