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Chefarzt Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

Unabhängiger Gutachter Arbeitsgericht, Gutachter Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Gutachten, Gutachter Berufskrankheiten, Gutachten Berufskrankheiten, Gutachter Berufserkrankungen, Gutachten Berufserkrankungen, Methodenkritische Stellungnahmen für Versicherungen, 

Methodenkritische Stellungnahme.

e-mail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de


Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits - und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst. 
 
Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits - oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten
 
Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit RheumaEpilepsieDiabetes mellitus etc.) und Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess Arbeits - und OrganisationspsychologieSozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsmedizinische bzw. versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung.
 
Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung
 
Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation

Der gutachtende Arzt ist im übrigen weder Interessenvertreter des Klägers, noch des Beklagten. Er ist fachkundiger Berater des Gerichtes. Seine Aufgabe besteht darin, medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihm zugänglich gemachten Informationen auf der Basis aktueller medizinisch - wissenschaftlicher Erkenntnisse und seines umfangreichen und umfassenden ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem hierfür allein zuständigen Auftraggeber eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen. Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige stets an Beweisfragen und Weisungen gebunden. Für eine sachgerechte Begutachtung ist die unparteiische Erfassung aller relevanten Sachverhaltsaspekte unverzichtbar. Der ärztliche Sachverständige hat bei der Untersuchung eines Probanden anders als in der fürsorglichen Nähe eines behandelnden Arztes, diesem gegenüber die Distanz einer Gerichtsperson einzunehmen.

Methodenkritische Stellungnahmen für Versicherungen.

Post - Adresse:

PD Dr. Hans Jörg Stürenburg

Hauptstrasse 59

31542 Bad Nenndorf

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