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Chefarzt Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

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Unabhängiger Gutachter Arbeitsgericht, Gutachter Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Gutachten, Gutachter Berufskrankheiten, Gutachten Berufskrankheiten, Gutachter Berufserkrankungen, Gutachten Berufserkrankungen, Methodenkritische Stellungnahmen für Versicherungen, 

Methodenkritische Stellungnahme.

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h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de


Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits - und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten befasst. 
 
Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits - oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten
 
Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit RheumaEpilepsieDiabetes mellitus etc.) und Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess Arbeits - und OrganisationspsychologieSozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsmedizinische bzw. versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung.
 
Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung
 
Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation

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Der unabhängige gutachtende Arzt ist fachkundiger unparteiischer Berater des Gerichtes, seine Aufgabe besteht darin, unparteiisch und unabhängig medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihm zugänglich gemachten Informationen auf der Basis aktueller medizinisch - wissenschaftlicher Erkenntnisse und seines umfangreichen und umfassenden ärztlichen und wissenschaftlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem hierfür allein zuständigen Auftraggeber eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen. Bei Gerichtsgutachten ist der unabhängige Sachverständige stets an Beweisfragen und Weisungen gebunden, für eine sachgerechte Begutachtung ist die unparteiische Erfassung aller relevanten Sachverhaltsaspekte unverzichtbar. Aus Gründen der gutachterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden Gutachten im Auftrag der BG, der Berufsgenossenschaften oder der DRV, der Deutschen Rentenversicherung hier nicht erstellt.

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Methodenkritische Stellungnahmen für Versicherungen.​

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Klage gegen die BG. Klage gegen die Berufsgenossenschaft. Wenn Sie die Berufsgenossenschaft verklagen. Wenn Sie die BG verklagen.

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Unabhängigen Gutachter nach § 109 SGG einfach beim Sozialgericht benennen.

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eMail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de

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Gutachten im Auftrag der Berufsgenossenschaften erstelle ich aus Gründen der gutachterlichen Unabhängigkeit definitiv nicht.

 

Ein Arbeitsunfall, ein Wegeunfall oder eine Berufskrankheit bedeuten oft gesundheitliche Einschränkungen.

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Die Bezeichnung „Arbeitsunfall“ aber auch "Wegeunfall" ist gleichzusetzen mit den ebenfalls häufig verwendeten Begriffen „Betriebsunfall“ oder „Berufsunfall“. 

 

Als Unfall zählen in diesem Sinne „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“. Geschieht der Unfall einer versicherten Person bei einer versicherten Arbeits-Tätigkeit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. 

 

Die versicherte Tätigkeit ist dabei im Wesentlichen die Arbeit. 

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Auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit können als Arbeitsunfälle zählen. Man spricht dann von Wegeunfällen. 

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Im Gegensatz zu den plötzlich eintretenden Arbeitsunfällen entwickeln sich Berufskrankheiten langsam, teilweise über Jahrzehnte. 

 

Die Berufsgenossenschaft muss hier zahlen, wenn der Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit nachgewiesen ist und es sich um eine, der nach der Berufskrankheiten - Verordnung (BKV) anerkannten Berufskrankheiten handelt.

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Liste der Berufskrankheiten, Berufserkrankungen:

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Mechanische Einwirkungen
 

  1. 2101  Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze

  2. 2102  Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke über- durchschnittlich belastenden Tätigkeiten

  3. 2103  Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werk- zeugen oder Maschinen

  4. 2104  Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen

  5. 2105  Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck

  6. 2106  Druckschädigung der Nerven

  7. 2107  Abrißbrüche der Wirbelfortsätze

  8. 2108  Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden-

    wirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbelsäule) geführt haben

  9. 2109  Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswir- belsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zu chronischen oder chronisch- rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschrän- kungen (der Halswirbelsäule) geführt haben

  10. 2110  Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbel- säule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwir- kung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwer- den und Funktionseinschränkungen (der Lendenwirbel- säule) geführt haben


2112 Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwir- kungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht


2113 Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltun- nel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handge- lenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen


2114 Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar - Hammer - Syndrom und Thenar - Hammer - Syndrom)


2115 Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nerven- systems bei Instrumentalmusikern durch feinmotori- sche Tätigkeit hoher Intensität


2116 Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumu- lativen Dosis von mindestens 9 500 Tonnen während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden

22 Druckluft

2201 Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft

23 Lärm

2301 Lärmschwerhörigkeit

24 Strahlen

2401 Grauer Star durch Wärmestrahlung
2402 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

 

Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten


3101 Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war


3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 3103 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch

Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis 3104 Tropenkrankheiten, Fleckfieber

baua: Praxis kompakt Liste der Berufskrankheiten 3

 

Erkrankungen durch anorganische Stäube

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  1. 4101  Quarzstaublungenerkrankung (Silikose)

  2. 4102  Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit

    aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)

  3. 4103  Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch

    Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura

  4. 4105  Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippen- fells, des Bauchfells oder des Perikards

  5. 4106  Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen

  6. 4107  ErkrankungenanLungenfibrosedurchMetallstäubebei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen

  7. 4108  Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat)

  8. 4109  Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen

  9. 4110  Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereirohgase

  10. 4111  Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m3) x Jahre]

  11. 4112  Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO2) bei nachgewiesener Quarzstaub- lungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose)

  12. 4113  Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m3) x Jahre]

 

Erkrankungen durch organische Stäube

 

4201 Exogenallergische Alveolitis
4202 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen

durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub

(Byssinose)
4203 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasenneben-

höhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz

 

Obstruktive Atemwegserkrankungen

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4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie)

4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen


Was ist eine Berufskrankheit, Berufserkrankung?
 

Der Begriff „Berufskrankheit“ ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch definiert:
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ein Versicherter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet und die von der Bun- desregierung durch Rechtsverordnung als Berufskrankheit bezeichnet ist.


(1) Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregie- rung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesra- tes als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tä- tigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind [...].

 

(2) Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Be- zeichnung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllt sind.

Die Berufskrankheiten sind in der Anlage zur Berufskrank- heiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2245), aufgeführt.

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Die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten umfasst derzeit 82 Positionen. Sie wurde erstmals im Jahr 1925 erstellt und wird seitdem entsprechend dem wissenschaftli- chen Erkenntnisfortschritt ergänzt. Ob die wissenschaftlichen Voraussetzungen für (die Anerkennung) neue(r) Berufskrank- heiten vorliegen, prüft der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Berufskrankheiten im konkreten Fall rechts- verbindlich festzustellen ist jedoch Aufgabe der Unfallversicherungsträger:

 

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversiche- rung – vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254):

§ 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer – Auszug –
(2) Haben Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, dass bei Versicherten ihrer Unternehmen eine Berufskrankheit vorlie- gen könnte, haben sie diese dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen.

 

§ 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten – Auszug –

Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, dass bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medi- zinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle [...] unverzüglich anzuzeigen. Die Ärzte oder Zahnärzte haben die Versicherten über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten [...].

Weiterführende Informationen

 

Die wissenschaftlichen Begründungen und Merkblätter für jede Berufskrankheit richten sich vornehmlich an Ärzte und geben Hinweise für die Erstattung einer Berufskrankheiten- Verdachtsanzeige. Diese Dokumente sowie weiterführende Informationen und den jeweils aktuellen Stand der Liste der Berufskrankheiten finden Sie auf der Homepage der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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Methodenkritische Stellungnahmen für Versicherungen.

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Vergütung für medizinische Gutachten: Vergütung von Gutachten nach § 109 SGG: Selbst wenn bei einem Gutachten nach § 109 SGG der Antragsteller einen Kostenvorschuss zu leisten und die Gutachtenkosten zu tragen hat, wird der Sachverständige auch hier ausschließlich im Auftrag des Gerichts tätig. Daher besteht auch ausschließlich zwischen dem Sachverständigen und dem Gericht ein Vergütungsverhältnis, das sich wie bei Sachverständigengutachten gem. § 103 SGG nach dem JVEG richtet. 

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Besteht der begründete Verdacht, dass sich während des Gerichtsverfahrens - nach Einholung des Erstgutachtens - der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert, muss das Gericht ein erneutes medizinisches Gutachten einholen, wenn das für die Beurteilung des Leistungsvermögens erheblich ist.

 

Kostenübernahme Gutachten nach § 109 Sozialgericht: Die Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung, der Sozialverband (SoVD) oder der Gewerkschaftsbund (DGB).

 

§ 109 SGG (109 Gutachten): Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein vom Kläger bestimmter Arzt gutachterlich als 109 Gutachter gehört werden.

Das Gericht kann einen Antrag nur dann ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtstreites verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichtes in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist. 

 

Dies kommt in der Praxis so gut wie nicht vor.

Es macht jedoch von vorne herein keinen Sinn, den behandelnden Arzt in dem Verfahren als 109 Gutachter vorzuschlagen. Üblicherweise und verständlicherweise gehen die Gerichte von einer Art Befangenheit des behandelnden Arztes aus.

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Kostenübernahme Gutachten nach § 109 Sozialgericht: Die Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG übernimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung, der Sozialverband (SoVD) oder der Gewerkschaftsbund (DGB).

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Klage gegen die BG. Klage gegen die Berufsgenossenschaft. Wenn Sie die Berufsgenossenschaft verklagen. Wenn Sie die BG verklagen.

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Unabhängigen Gutachter nach § 109 SGG einfach beim Sozialgericht benennen.

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Gutachter Berufsunfähigkeit Neuropsychologie, Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit Psychologie Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit Psychiatrie Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit Covid 19 Gutachten. Gutachter Berufsunfähigkeit Neuropsychologie CFS PEM, Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit CFS Psychologie Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit CFS PEM Psychiatrie Gutachten, Gutachter Berufsunfähigkeit Covid 19, CFS PEM Gutachten, Essentielle (primäre) Hypertonie, Chronische ischämische Herzkrankheit, Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-2-Diabetes], Störungen des Lipoproteinstoffwechsels und sonstige Lipidämien, Vorhandensein von kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten, Chronische Niereninsuffizienz, Adipositas, Hypertensive Herzkrankheit, Sonstige kardiale Arrhythmien, Herzinsuffizienz, Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit, Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheiten, Asthma bronchiale, Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Sonstige nichttoxische Struma, Chronik Fatigue Syndrom, Fibromyalgie, PEM, CFS, Long - Covid, Post - Covid, Covid 19, Nichtrheumatische Aortenklappenkrankheiten, Sonstige Krankheiten der Leber, Medizinische Behandlung in der Eigenanamnese, Gastroösophageale Refluxkrankheit, Gastritis und Duodenitis, Störungen des Purin- und Pyrimidinstoffwechsels, Atherosklerose, Osteoporose ohne pathologische Fraktur, Schlafstörungen, Verschluss und Stenose präzerebraler Arterien ohne resultierenden Hirninfarkt, Hypertensive Nierenkrankheit, Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis, Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak, Sonstige chronische Polyarthritis, Sonstige periphere Gefäßkrankheiten, Hämorrhoiden und Perianalvenenthrombose, Störungen der Atmung, Krankheiten infolge Schädigung der tubulären Nierenfunktion, Rückenschmerzen, Atrioventrikulärer Block und Linksschenkelblock, Dialysebehandlung, Angina pectoris, Divertikulose des Darmes, Sonstige zerebrovaskuläre Krankheiten, näher bezeichneter Diabetes mellitus, Cholelithiasis, Sonstige Venenkrankheiten, Vasomotorische und allergische Rhinopathie, Glomeruläre Krankheiten, Hypothyreose, chronische Fatigue-Syndrom (CFS), Myalgische Enzephalomyelitis (ME),  Multisystemerkrankung, ME/CFS, Immunsystem, Hormonsystem, autonomes Nervensystems, zellulärer Energiestoffwechsel, Infektion,  Epstein-Barr-Virus (EBV), Herpesviren, Enteroviren, Influenza, Dengueviren, Bakterien, Borrelien, Chlamydien, Legionellen, Coxiellen, Fatigue, Belastungsintoleranz, PEM, Post-Exertional Malaise, Sprachstörungen, Reizempfindlichkeit, Reizdarmbeschwerden, Schlafstörungen, Brain Fog, Rheumatische Trikuspidalklappenkrankheiten, Bauchschmerzen, Beckenschmerzen, Störungen des Herzschlages, Spondylose, Varizen der unteren Extremitäten, Husten, Kardiomyopathie, Anämie bei chronischen, anderenorts klassifizierten Krankheiten, Verlust von Organen, Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit, Bösartige Neubildung der Brustdrüse, Brustkrebs, Krebserkankungen, Paroxysmale Tachykardie, Eisenmangelanämie, Anpassung und Handhabung eines implantierten medizinischen Gerätes, Sonstige pulmonale Herzkrankheiten, Hyperthyreose [Thyreotoxikose], Sonstige Krankheiten des Darmes, Emphysem, Schwindel und Taumel, Bösartige Neubildung des Kolons, Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, Koxarthrose [Arthrose des Hüftgelenkes], Sonstige Koagulopathien, Sonstige Anämien, Sonstige Krankheiten mit Systembeteiligung des Bindegewebes, Sonstige Störungen des Wasser- und Elektrolythaushaltes sowie des Säure-Basen- Gleichgewichts, Sekundäre Hypertonie, Psoriasis, Seropositive chronische Polyarthritis, Spezielles Screening auf Neubildungen, Langzeitige Abhängigkeit von unterstützenden Apparaten, medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln, anderenorts nicht klassifiziert, Prostatahyperplasie, Depressive Episode, Hals- und Brustschmerzen, Sonstige kardiale Erregungsleitungsstörungen, Thyreoiditis, Somatoforme Störungen, Sonstige Arthrose, Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit, Nichtrheumatische Trikuspidalklappenkrankheiten, Osteoporose mit pathologischer Fraktur, Gicht, Synkope und Kollaps, Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens, anderenorts nicht klassifiziert , Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-Diabetes], Gonarthrose [Arthrose des Kniegelenkes], Biomechanische Funktionsstörungen, anderenorts nicht klassifiziert, Sonstige erworbene Deformitäten der Extremitäten, Schulterläsionen, Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens, anderenorts nicht klassifiziert, Spondylose, Koxarthrose [Arthrose des Hüftgelenkes], Sonstige Arthrose, Sonstige Gelenkkrankheiten, anderenorts nicht klassifiziert, Vorhandensein von anderen funktionellen Implantaten, Sonstige Enthesopathien, Sonstige Bandscheibenschäden, Osteochondrose der Wirbelsäule, Osteoporose ohne pathologische Fraktur, Angeborene Deformitäten der Füße, Erworbene Deformitäten der Finger und Zehen, Sonstige Spondylopathien, Skoliose, Somatoforme Störungen, Binnenschädigung des Kniegelenkes,  Sonstige Muskelkrankheiten, Essentielle (primäre) Hypertonie, Sonstige Zustände nach chirurgischem Eingriff, Sonstige Krankheiten des Weichteilgewebes, anderenorts nicht klassifiziert , Kyphose und Lordose, Schmerz, anderenorts nicht klassifiziert, Sonstige Deformitäten der Wirbelsäule und des Rückens, Zervikale Bandscheibenschäden, Rhizarthrose [Arthrose des Daumensattelgelenkes], Krankheiten der Patella, Osteoporose mit pathologischer Enthesopathien der unteren Extremität mit Ausnahme des Fußes, Adipositas, Synovitis und Tenosynovitis, Polyarthrose, Mononeuropathien der oberen Extremität, Luxation, Verstauchung und Zerrung des Kniegelenkes und von Bändern des Kniegelenkes, Vitamin-D-Mangel, Sonstige nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefäße und Lymphknoten, Krankheiten des Weichteilgewebes im Zusammenhang mit Beanspruchung, Überbeanspruchung und Druck, Sonstige Symptome, die das Nervensystem und das Muskel-Skelett-System betreffen, Störungen des Ganges und der Mobilität, Chronische ischämische Herzkrankheit, Schwindel und Taumel, Fraktur der Lendenwirbelsäule, Sonstige Knorpelkrankheiten, Depressive Episode, Depression, Schmerz, Schmerzen, Bursopathien, Fraktur des Unterschenkels, Luxation, Verstauchung und Zerrung der Gelenke und Bänder in Höhe des oberen Sprunggelenkes und des Fußes, Fraktur des Unterarmes, Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate, Sonstige Krankheiten der Synovialis und der Sehnen, Fraktur des Femurs, Fraktur der Rippe(n), des Sternums und der Brustwirbelsäule, Fraktur im Bereich der Schulter und des Oberarmes, Sonstige erworbene Deformitäten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert, Sonstige Osteochondropathien, Gastritis und Duodenitis, Psoriasis, Angststörungen, Sensibilitätsstörungen der Haut, Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit, Schlafstörungen, Sonstige nichtinfektiöse Krankheiten der Lymphgefäße und Lymphknoten, Glaukom, Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert, Dermatitis, Rezidivierende depressive Störung, extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen, Somatoforme Störungen, Demenz bei Alzheimer - Krankheit, Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit , Moneuropathien der oberen Extremität, Primäres Parkinson-Syndrom, Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Schizophrenie, Mangel an sonstigen Vitaminen des Vitamin-B-Komplexes, Zwangsstörung, Gutartige Neubildung der Meningen, Meningeom, Neurinom, Akustikusneurinom, wahnhafte Störungen, Wahn, Krankheiten des Nervus Facialis, Morbus Sudeck, CRPS, komplex regionales Schmerzsyndrom, chronische Schmerzstörung, Gutachtenstelle, Gutachteninstitut, Gutachten Institut, interdisziplinäre Begutachtung, Neuroorthopädie, Neuro - Orthopädie, Schmerzgutachten, chronischer Schmerzen, Schmerzen, Somatisierung, Zecken, Zeckenbiss, Borrelien, Borreliose, FSME, chronische Borreliose, Antibiotika, Antidepressiva, Medikamentenspiegel, Somatisierungsstörung, PTBS, Postraumatisches Belastungsyndrom, Polymyositis, Multiple Sklerose, MS, burn - out - Syndrom, Anpassungsstörung, Sucht, ADHS, ADS, Alkoholabusus, Nikotinabusus, Cannabis, Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen, Hereditäre und idiopathische Neuropathie, Allergie, Histamin, Gluten, Laktose, Mitochondriopathie, Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide, Sonstige Krankheiten des Rückenmarkes, Sonstige Lähmungssyndrome, Hydrozephalus, Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt), Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde,  Allgemeinchirurgie, Allgemeine Chirurgie, Gefäßchirurgie, Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische Chirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Visceralchirurgie, Frauenheilkunde, Gynäkologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, HNO, Phoniatrie und Pädaudiologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Hygiene und Umweltmedizin, Innere Medizin, Innere Medizin u. Endokrinologie u. Diabetologie, Angiologie, Gastroenterologie, Geriatrie, Hämatologie und Onkologie, Gutachtenstelle, Gutachteninstitut, Gutachten Institut, interdisziplinäre Begutachtung, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie, GdB Merkzeichen, B, aG, G, Angiologie, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Virologie, Kieferchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Neuropathologie, Pathologie, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychotherapeutische Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Diagnostische Radiologie, Rechtsmedizin, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie,  

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PD Dr. Hans Jörg Stürenburg

Hauptstrasse 59

31542 Bad Nenndorf

 
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