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Chefarzt Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

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e-mail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de

 

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist.

 

Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein.

 

Für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen können Sie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten.

 

Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid - 19 - Impfstoffe.

 

Folgende Leistungen sind möglich:

Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren), Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens, Hinterbliebenenversorgung.

Kann der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen gewährt werden.

Voraussetzungen:

Die Impfung war öffentlich empfohlen. Zum Beispiel vom Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde. Zum Beispiel Grippe - Impfung oder Corona - Impfung / Covid 19 - Impfung, sonstige empfohlene Impfungen.

 

Die Impfung war gesetzlich angeordnet, wie z.B. die Masern - Impfung für Lehrer und medizinisches Personal.

 

Die infolge der Impfung aufgetretene gesundheitliche Schädigung liegt nach sechs Monaten noch immer vor.

Der gutachtende Arzt ist im übrigen weder Interessenvertreter des Klägers, noch des Beklagten. Er ist fachkundiger Berater des Gerichtes. Seine Aufgabe besteht darin, medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihm zugänglich gemachten Informationen auf der Basis aktueller medizinisch - wissenschaftlicher Erkenntnisse und seines umfangreichen und umfassenden ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem hierfür allein zuständigen Auftraggeber eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen. Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige stets an Beweisfragen und Weisungen gebunden. Für eine sachgerechte Begutachtung ist die unparteiische Erfassung aller relevanten Sachverhaltsaspekte unverzichtbar. Der ärztliche Sachverständige hat bei der Untersuchung eines Probanden anders als in der fürsorglichen Nähe eines behandelnden Arztes, diesem gegenüber die Distanz einer Gerichtsperson einzunehmen.

 

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Post - Adresse:
 

PD Dr. Hans Jörg Stürenburg

Hauptstrasse 59

31542 Bad Nenndorf

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