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Chefarzt Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg

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e-mail: h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de

 

Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist.

 

Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein.

 

Für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen können Sie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten.

 

Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid - 19 - Impfstoffe.

 

Folgende Leistungen sind möglich:

Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren), Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens, Hinterbliebenenversorgung.

Kann der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen gewährt werden.

Voraussetzungen:

Die Impfung war öffentlich empfohlen. Zum Beispiel vom Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde. Zum Beispiel Grippe - Impfung oder Corona - Impfung / Covid 19 - Impfung, sonstige empfohlene Impfungen.

 

Die Impfung war gesetzlich angeordnet, wie z.B. die Masern - Impfung für Lehrer und medizinisches Personal.

 

Die infolge der Impfung aufgetretene gesundheitliche Schädigung liegt nach sechs Monaten noch immer vor.

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Post - Adresse:
 

PD Dr. Hans Jörg Stürenburg

Hauptstrasse 59

31542 Bad Nenndorf

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